Eigenheim finanzieren: Eigenkapital und Tragbarkeit einfach erklärt
Wie viel Eigenkapital brauche ich und welche Immobilie kann ich mir leisten? Die wichtigsten Regeln der Schweizer Banken auf einen Blick.

Bevor Sie sich auf Wohnungssuche machen, lohnt sich ein Blick auf die Finanzierung. Schweizer Banken prüfen vor allem zwei Dinge: das Eigenkapital und die Tragbarkeit.
Eigenkapital: mindestens 20 Prozent
In der Regel müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises aus eigenen Mitteln stammen. Davon sollten mindestens 10 Prozent sogenannte harte Eigenmittel sein, also nicht aus der Pensionskasse – so sehen es die von der FINMA anerkannten Mindeststandards der Banken vor. Typische Quellen sind:
- Ersparnisse und Wertschriften
- Guthaben der Säule 3a
- Vorbezug oder Verpfändung von Pensionskassengeldern (zählt nicht zu den harten Eigenmitteln, mehr dazu in unserem Beitrag zum PK-Vorbezug)
- Erbvorbezug oder Schenkung
Tragbarkeit: maximal ein Drittel des Einkommens
Die Banken rechnen mit kalkulatorischen Kosten, unabhängig vom aktuellen Zinsniveau. Üblich sind:
- ein kalkulatorischer Zins von rund 5 Prozent auf der Hypothek
- Neben- und Unterhaltskosten von rund 1 Prozent des Liegenschaftswerts
- die Amortisation der zweiten Hypothek
Diese Kosten sollten höchstens etwa einen Drittel des Bruttoeinkommens ausmachen.
Amortisation
Die Hypothek wird meist in eine erste und eine zweite Hypothek aufgeteilt. Die zweite Hypothek muss in der Regel innert 15 Jahren, spätestens bis zur Pensionierung, auf zwei Drittel des Belehnungswerts zurückbezahlt werden.
Unser Tipp
Klären Sie Ihr Budget mit der Bank, bevor Sie auf Besichtigung gehen – mit einer Finanzierungsbestätigung sind Sie bei begehrten Objekten im Vorteil. Und hinterlegen Sie einen Suchauftrag, damit wir Sie bei passenden Angeboten zuerst informieren.
Hinweis: Die genauen Richtlinien unterscheiden sich je nach Bank. Dieser Beitrag ersetzt keine Finanzierungsberatung.
Quellen
- FINMA anerkennt Mindeststandards für Hypothekarfinanzierungen (FINMA)
- Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (Bundesamt für Sozialversicherungen)
- Pensionskassengeld für Wohneigentum nutzen (UBS)
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