Von Dalyan Yorulmaz, Gründer und Geschäftsführer der Next Level Immobilien GmbH (Baar ZG). Stand: Oktober 2026.
Wer eine Wohnung ab Plan kauft, sichert sich die beste Auswahl an Grundrissen, Lagen im Haus und oft auch Mitsprache beim Innenausbau. Gleichzeitig kauft man etwas, das es noch nicht gibt – deshalb lohnt es sich, den Ablauf genau zu kennen.
1. Vormerken und Unterlagen erhalten
Bei vielen Projekten können Sie sich vor dem offiziellen Verkaufsstart unverbindlich vormerken lassen. Vorgemerkte erhalten die Verkaufsdokumentation mit Grundrissen, Baubeschrieb und Preisliste in der Regel zuerst – und damit die freie Wahl der Wohnung.
2. Finanzierung klären
Holen Sie früh eine Finanzierungsbestätigung bei Ihrer Bank ein. In der Schweiz sind in der Regel mindestens 20 % Eigenmittel nötig, davon mindestens 10 % «harte» Eigenmittel (nicht aus der Pensionskasse). Die Tragbarkeit wird meist mit einem kalkulatorischen Zinssatz von rund 5 % berechnet.
3. Reservationsvereinbarung
Mit der Reservation wird die gewünschte Wohnung für Sie blockiert. Üblich ist eine Reservationszahlung, je nach Objekt von einigen tausend bis mehreren zehntausend Franken. Wichtig:
- Enthält die Vereinbarung den Kaufpreis, muss sie notariell beurkundet werden – sonst ist sie nichtig.
- Ohne Beurkundung ist sie rechtlich nicht bindend; ein Rücktritt ist grundsätzlich möglich. Bei Rücktritt dürfen nur nachgewiesene, direkte Kosten zurückbehalten werden.
- Die Zahlung gehört auf ein Sperrkonto, nie bar und nie direkt an den Verkäufer.
4. Kaufvertrag beim Notar
Der eigentliche Kaufvertrag (bzw. Kauf- und Werkvertrag) wird öffentlich beurkundet. Er regelt Kaufpreis, Baubeschrieb, Fertigstellungstermin, Garantien und den Zahlungsplan. Lassen Sie den Vertrag vor der Unterzeichnung unabhängig prüfen.
5. Zahlungsplan und Absicherung
Bei Neubauten wird der Kaufpreis oft in Raten nach Baufortschritt oder grösstenteils bei der Schlüsselübergabe bezahlt. Achten Sie darauf, dass Zahlungen abgesichert sind (z.B. Bankgarantie oder Zahlung erst bei Eigentumsübertragung).
6. Käuferwünsche und Innenausbau
Bis zu einem bestimmten Baustand können Böden, Küche, Bad oder Plattenbeläge individuell gewählt werden. Mehr- oder Minderkosten werden separat abgerechnet – klären Sie Fristen und Budgets früh.
7. Übergabe und Garantie
Bei der Übergabe wird ein Protokoll mit allfälligen Mängeln erstellt. Danach gelten die vertraglichen Garantie- und Rügefristen. Melden Sie Mängel immer schriftlich und rasch.
Aktuelles Beispiel: Lago Vista Seengen
Beim Neubauprojekt Lago Vista in Seengen am Hallwilersee erhalten Vorgemerkte ab 19. November 2026 als Erste die Unterlagen mit Preisen; der offizielle Vermarktungsstart folgt wenige Tage später.
Häufige Fragen
Kann ich von einer Reservation zurücktreten?
Bei einer nicht beurkundeten Reservation grundsätzlich ja. Ob und welcher Betrag zurückerstattet wird, sollte schriftlich geregelt sein.
Wie viel Eigenkapital brauche ich?
In der Regel mindestens 20 % des Kaufpreises plus Nebenkosten (Notar, Grundbuch, allenfalls Handänderungssteuer je nach Kanton).
Persönliche Beratung
Sie interessieren sich für eine Neubauwohnung? Jetzt für Lago Vista vormerken oder direkt anrufen: 079 730 35 43.



