Grundstückgewinnsteuer: Was Verkäufer in der Schweiz wissen müssen
Wer eine Immobilie mit Gewinn verkauft, zahlt Grundstückgewinnsteuer. Wie sie berechnet wird, warum die Haltedauer zählt und wann sie aufgeschoben werden kann.

Beim Verkauf einer Liegenschaft in der Schweiz wird auf dem erzielten Gewinn die Grundstückgewinnsteuer fällig. Sie ist eine kantonale Steuer – Tarife und Regeln unterscheiden sich deshalb von Kanton zu Kanton. Die Grundprinzipien sind aber überall ähnlich.
Wie wird der Gewinn berechnet?
Vereinfacht gilt: Verkaufspreis minus Anlagekosten. Zu den Anlagekosten zählen in der Regel:
- der damalige Kaufpreis (Erwerbspreis)
- wertvermehrende Investitionen, zum Beispiel ein Anbau, eine Garage oder ein ausgebautes Dachgeschoss
- Kosten rund um Kauf und Verkauf, etwa Grundbuchgebühren oder die Maklerprovision
Reiner Unterhalt zählt meist nicht dazu. Belege für Investitionen sollten Sie deshalb unbedingt aufbewahren. Einige Kantone erlauben bei langer Besitzdauer auch eine pauschale Berechnung.
Die Haltedauer ist entscheidend
In den meisten Kantonen sinkt die Steuer, je länger Sie die Immobilie besessen haben. Bei sehr kurzer Haltedauer erheben viele Kantone dagegen einen Zuschlag. Die Unterschiede zwischen den Kantonen sind gross – der Verkaufszeitpunkt kann sich deutlich auf die Steuerrechnung auswirken.
Wann die Steuer aufgeschoben wird
- Ersatzbeschaffung: Wer sein selbst bewohntes Eigenheim verkauft und den Erlös innert angemessener Frist (häufig rund zwei Jahre, je nach Kanton) in ein neues selbst bewohntes Eigenheim in der Schweiz investiert, kann die Steuer ganz oder teilweise aufschieben. Für Ferien- und Zweitwohnungen gilt das nicht.
- Erbgang, Schenkung, Scheidung: Hier wird die Steuer in der Regel ebenfalls aufgeschoben und erst beim späteren Verkauf an Dritte fällig.
Wichtig auch für Käufer
Weil die Steuerbehörde für die Grundstückgewinnsteuer ein gesetzliches Pfandrecht auf der Liegenschaft hat, lässt sich die Käuferseite meist eine Sicherstellung der geschätzten Steuer im Kaufvertrag zusichern.
Unser Tipp
Lassen Sie die voraussichtliche Grundstückgewinnsteuer vor dem Verkauf berechnen – so wissen Sie, was netto bleibt. Bei der Planung unterstützen wir Sie gerne gemeinsam mit Steuerfachleuten aus unserem Netzwerk. Jetzt beraten lassen.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.
Quellen
- Grundstückgewinnsteuer beim Verkauf einer Liegenschaft (PostFinance)
- Merkblatt Grundstückgewinnsteuer (Kanton Aargau)
- Grundstückgewinnsteuer (Kanton St. Gallen)
- Grundstückgewinnsteuern (VZ VermögensZentrum)
Next Level Immobilien
Persönlich beraten lassen
Verkaufen, kaufen oder bewerten – wir sind für Sie da. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.



